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   LSG Bayern, 19.02.2002 - L 15 SB 87/00   

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https://dejure.org/2002,20420
LSG Bayern, 19.02.2002 - L 15 SB 87/00 (https://dejure.org/2002,20420)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.02.2002 - L 15 SB 87/00 (https://dejure.org/2002,20420)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - L 15 SB 87/00 (https://dejure.org/2002,20420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung von 50; Erstinstanzlich zu hohe Feststellung des Grades der Behinderung wegen zu vermutender Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse; Betroffenheit von verschiedenen Lebensbereichen durch vorliegende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2002 - L 15 SB 87/00
    Außerdem sind bescheidmäßig - wenn auch nur im Begründungsteil (BSG-Urteil vom 24.06.1998 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 24) - vom Beklagten als Behinderung Nr. 3 "Funktionsbeeinträchtigung der Schultergelenke und des rechten Ellenbogengelenks", als Behinderung Nr. 4 "Ohrgeräusche" und Nr. 5 "chronische Nasennebenhöhlenentzündung" festzustellen.
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R

    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2002 - L 15 SB 87/00
    Die vom Kläger erst mit Schriftsatz vom April 2001 geltend gemachten Gesundheitsstörungen im Bereich des Gehörs und der Nebenhöhlen bedingen, wie sich aus der nachvollziehbaren, im Einklang mit den AP 1996 stehenden Bewertung durch den Beklagten ergibt, jeweils einen Einzel-GdB von lediglich 10. Sie vermögen den Gesamt-GdB nicht auf 50 zu erhöhen, da die beim Kläger vorliegenden geringfügigen Funktionsbeeinträchtigungen mit GdB 10 (Fersensporn beidseits, Verlust des Nebenhodens links etc., sowie die o.g. Behinderungen Nr. 5 und 6) verschiedene Lebens- und Funktionsbereiche betreffen und damit nach Nr. 19 Abs. 4 der AP den GdB der bedeutsameren Funktionsbeeinträchtigungen nicht erhöhen dürfen (BSG-Urteil vom 13.12.2000 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 28).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91

    Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme

    Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2002 - L 15 SB 87/00
    Selbst wenn die ursprüngliche Unrichtigkeit der zu berichtigenden Bescheide nicht nachgewiesen werden könnte, wäre aus der niedrigeren Bewertung des GdB durch Dr.S. in seinem Gutachten vom Mai 1998, das von dem gerichtlichen Sachverständigen Dr.H. im Februar 2001 bestätigt wurde, zu vermuten, dass inzwischen eine Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse des Klägers eingetreten ist und der GdB ab Juni 1999 herabgesetzt werden durfte (BSG-Urteil vom 10.02.1993 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 25).
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